Kostenlos und unverbindlich · Anfragen für Asbest-Analyse und AsbestsanierungRückruf anfordern

Mieten

Asbest in der Mietwohnung

Kurz gesagt: Vermieter müssen die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand übergeben und erhalten, und sie tragen Verantwortung gegenüber Nutzern und Handwerkern. Bei Umbauten sollen sie Mieter zeitnah und offen informieren. Bei Verdacht melden Sie sich als Mieterin oder Mieter zuerst schriftlich bei der Verwaltung.

Für Vermieterinnen und Vermieter

Suva und BAG nennen in ihrer Checkliste die Werkeigentümerhaftung (Art. 59 OR) und die Pflichten aus dem Mietrecht (Art. 256 und 258 ff. OR). Sind Bewohner direkt gefährdet, ist eine Sanierung erforderlich, auch wenn sonst nicht umgebaut würde. Bei Umbauten ist eine rechtzeitige Abklärung sinnvoll, auch um Konflikte zu vermeiden.

Für Mieterinnen und Mieter

  • Bohren und schleifen Sie nicht an Material, das Sie nicht kennen, vor allem in Gebäuden von vor 1990.
  • Melden Sie einen Verdacht schriftlich der Verwaltung.
  • Fragen Sie die kantonale Anlaufstelle oder Ihren Mieterverband, wenn Sie nicht weiterkommen.

Wer fragt bei uns an?

In der Regel Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen, weil sie die Arbeiten in Auftrag geben. Das ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich im Streitfall an eine Fachstelle.

Quellen

Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.

Kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie Baujahr, Material und Ort. Wir suchen für Ihre Anfrage passende Betriebe.

So funktioniert es

  1. Anfrage sendenDas Formular ist in etwa zwei Minuten ausgefüllt. Fotos können Sie später direkt dem Betrieb schicken.
  2. Wir suchen einen BetriebWir prüfen Ihre Angaben und leiten Ihre Anfrage rasch an einen passenden Betrieb weiter. Fragen Sie jede Firma nach der Suva-Anerkennung.
  3. Offerte vom FachbetriebMeldet sich ein Betrieb, vereinbaren Sie Offerte und Termin direkt mit ihm. Ob Sie den Auftrag vergeben, entscheiden Sie selbst.
  • Für Sie kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Angaben nur an Betriebe, die für die Arbeit in Frage kommen

Fragen? Rückruf anfordern oder offerte@asbestsanierung-deutschschweiz.ch

Anfrage für Analyse oder Sanierung

Fünf kurze Fragen

Worum geht es? *

Wählen Sie, was am besten passt.

Wie gross ist es ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wann soll es weitergehen?

Ein ungefährer Zeitraum genügt.

Wo steht das Gebäude?

Damit wir einen Betrieb aus Ihrer Gegend suchen können.

z. B. 8400 Winterthur oder 3011 Bern

Zum Beispiel Baujahr, welches Material, ob ein Umbau geplant ist, ob schon eine Analyse vorliegt. Keine Angaben zur Gesundheit nötig.

Wie erreicht Sie der Betrieb?

Letzter Schritt. E-Mail oder Telefon genügt.

Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst und suchen für Ihre Anfrage passende Betriebe. Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir geben keine Gesundheitsberatung.

Lieber telefonieren? Nummer eintragen und «Rückruf» ankreuzen. Ihr Rückrufwunsch geht mit der Anfrage an die Betriebe. Per E-Mail: offerte@asbestsanierung-deutschschweiz.ch. Kostenlos und unverbindlich.

Anfrage starten