Kurz gesagt: Im Kanton Zürich muss das Baugesuch beschreiben, ob bei Um- und Rückbauten schadstoffbelastete Bauabfälle anfallen und wie sie entsorgt werden. Bei Bauten von vor 1990 sind dafür Schadstoffuntersuchungen nötig. In besonders relevanten Fällen prüfen befugte Fachpersonen Gutachten und Konzept.
Was das Baugesuch verlangt
- Entsorgungskonzept: Die Bauherrschaft dokumentiert Arten, Qualitäten und Mengen der erwarteten Bauabfälle.
- Schadstoffuntersuchung: Bei Bauten von vor 1990 erforderlich. Der Kanton nennt neben Asbest auch PCB, PAK und Blei.
- Kleinere Vorhaben: Der Kanton führt dafür eine Checkliste Gebäudeschadstoffe. Klären Sie bei der Baubehörde, was für Ihr Vorhaben gilt.
- Nach dem Bau: Die Schadstoffe werden gemäss Konzept entfernt und entsorgt. Das Merkblatt des Kantons verlangt, sämtliche asbesthaltigen Materialien vor dem Rückbau zu entfernen.
Wer Auskunft gibt
Das Forum Asbest Schweiz nennt für die Stadt Winterthur das Amt für Baubewilligungen, Energie und Technik und für die Stadt Zürich die Dienstabteilung Umwelt- und Gesundheitsschutz. Für die übrigen Gemeinden ist die Fachstelle beim Kanton zuständig.
So geht es weiter
Analyse klären, Firma prüfen, Offerten vergleichen. Adressen ändern sich: Die aktuelle Liste der Stellen führt das Forum Asbest Schweiz, siehe Quellen.
Quellen
- Kanton Zürich: Entsorgungskonzept Rück- und Umbau
- Kanton Zürich: Checkliste Gebäudeschadstoffe
- Kanton Zürich: Merkblatt Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (2015)
- Forum Asbest Schweiz: Auskunftsstellen
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.