Kurz gesagt: Stammt das Gebäude von vor 1990, ist Asbest möglich. Lassen Sie das Material in Ruhe, also nicht bohren, schleifen oder mit Hochdruck reinigen. Dann prüfen Sie die kritischen Stellen und lassen eine Probe im Labor untersuchen oder ziehen bei grösseren Umbauten eine Fachperson bei.
Die vier Schritte von Suva und Forum Asbest
- Baujahr prüfen: Das Forum Asbest Schweiz bietet dafür eine Abfrage an. Auch Gebäude, die vor 1990 saniert wurden, können betroffen sein.
- Kritische Stellen erkennen: Das interaktive Asbesthaus der Suva zeigt typische Fundorte. Siehe auch Wo steckt Asbest?
- Abklären: Ist klar, welches Material betroffen ist, können Sie selbst eine Probe nehmen und ans Labor senden. Bei einem grösseren Umbau, der mehrere Materialien betreffen kann, sollten Sie eine Bauschadstoffdiagnostikerin oder einen Diagnostiker beiziehen.
- Fachleute organisieren: Wird Asbest nachgewiesen, muss das Material vor dem Umbau fachgerecht entfernt werden.
Was Sie nicht tun sollten
- Nicht bohren, schleifen oder fräsen. Die Suva warnt: Mechanische Bearbeitung setzt erhebliche Mengen frei, selbst bei fest gebundenem Asbest mit tiefem Gehalt.
- Faserzementplatten nicht bürsten oder mit Hochdruck reinigen.
- Alte asbesthaltige Produkte nicht an anderer Stelle wiederverwenden.
Wenn der Verdacht während der Arbeiten auftaucht
Arbeiten stoppen. Das verlangt die Bauarbeitenverordnung von den Unternehmen: Sie müssen die Bauherrschaft informieren und das weitere Vorgehen besprechen. Lassen Sie das Material klären, bevor weitergearbeitet wird.
Fragen zur Gesundheit
Das beantworten wir nicht. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Das BAG und die Suva informieren allgemein über die Risiken, die Links stehen unten.
Quellen
- Suva und BAG: Asbest, Checkliste für Hauseigentümer:innen
- Forum Asbest Schweiz: Heimwerker:innen (Privat)
- Suva: Kann man Asbest mit blossem Auge erkennen?
- BAG: Asbest
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.