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Kantone

Asbest nach Kanton

Kurz gesagt: Die Regeln der Suva und die Bauarbeitenverordnung gelten in der ganzen Schweiz. Unterschiede gibt es beim Baugesuch und bei der Entsorgung. Diese regeln die Kantone.

Was je Kanton anders ist

  • Zürich und Winterthur

    Entsorgungskonzept im Baugesuch, Untersuchung bei Bauten von vor 1990.

  • Bern

    Eigenes Formular Asbest bei jedem Um- oder Ausbau.

  • Basel und Baselland

    Diagnostik ausser bei Bagatellfällen, Selbstdeklaration im Baselbiet.

  • Aargau

    Grenze bei 200 m³ Rückbaumaterial.

Für weitere Kantone führt das Forum Asbest Schweiz eine Liste. Auch von dort können Sie uns eine Anfrage senden.

Quellen

Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.

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Beschreiben Sie Baujahr, Material und Ort. Wir suchen für Ihre Anfrage passende Betriebe.

So funktioniert es

  1. Anfrage sendenDas Formular ist in etwa zwei Minuten ausgefüllt. Fotos können Sie später direkt dem Betrieb schicken.
  2. Wir suchen einen BetriebWir prüfen Ihre Angaben und leiten Ihre Anfrage rasch an einen passenden Betrieb weiter. Fragen Sie jede Firma nach der Suva-Anerkennung.
  3. Offerte vom FachbetriebMeldet sich ein Betrieb, vereinbaren Sie Offerte und Termin direkt mit ihm. Ob Sie den Auftrag vergeben, entscheiden Sie selbst.
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Fünf kurze Fragen

Worum geht es? *

Wählen Sie, was am besten passt.

Wie gross ist es ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wann soll es weitergehen?

Ein ungefährer Zeitraum genügt.

Wo steht das Gebäude?

Damit wir einen Betrieb aus Ihrer Gegend suchen können.

z. B. 8400 Winterthur oder 3011 Bern

Zum Beispiel Baujahr, welches Material, ob ein Umbau geplant ist, ob schon eine Analyse vorliegt. Keine Angaben zur Gesundheit nötig.

Wie erreicht Sie der Betrieb?

Letzter Schritt. E-Mail oder Telefon genügt.

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