Kurz gesagt: Die Regeln der Suva und die Bauarbeitenverordnung gelten in der ganzen Schweiz. Unterschiede gibt es beim Baugesuch und bei der Entsorgung. Diese regeln die Kantone.
Was je Kanton anders ist
Zürich und Winterthur
Entsorgungskonzept im Baugesuch, Untersuchung bei Bauten von vor 1990.
Bern
Eigenes Formular Asbest bei jedem Um- oder Ausbau.
Basel und Baselland
Diagnostik ausser bei Bagatellfällen, Selbstdeklaration im Baselbiet.
Aargau
Grenze bei 200 m³ Rückbaumaterial.
Für weitere Kantone führt das Forum Asbest Schweiz eine Liste. Auch von dort können Sie uns eine Anfrage senden.
Quellen
- Forum Asbest Schweiz: Auskunftsstellen
- BAG: Asbest
- Kanton Zürich: Entsorgungskonzept Rück- und Umbau
- Kanton Bern: Baugesuchsformular Asbest
- Kanton Basel-Landschaft: Selbstdeklaration Asbest und PCB
- Umweltämter, Kanton Aargau: Merkblatt Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept (Dezember 2023)
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.