Kurz gesagt: Im Kanton Bern gehört zu jedem Baugesuch für einen Um- oder Ausbau oder einen Abbruch das Formular Asbest. Bei Verdacht muss die Bauherrschaft das Material untersuchen lassen, beim Kantonalen Laboratorium oder bei einer von der Suva aufgeführten Firma. Die Kosten trägt die Bauherrschaft.
Was das Baugesuch verlangt
- Formular Asbest: Wird ausgefüllt und mit dem Baugesuch der Gemeinde eingereicht.
- Erklärung der Bauherrschaft: Sie verpflichtet sich, verdächtiges Material untersuchen und asbesthaltiges Material von einer Spezialfirma fachgerecht entsorgen zu lassen.
- Schwach gebundener Asbest: Entfernen nur durch eine spezialisierte Firma, Meldung an die Suva.
- Fest gebundener Asbest: Zum Beispiel Faserzement. Möglichst zerstörungsfrei entfernen, Staub vermeiden, Vorgaben der Suva einhalten.
- Entsorgungskonzept: Muss laut Kanton vor Baubeginn vorliegen. Dafür stehen Merkblätter und eine Checkliste bereit.
Stadt Bern
Die Entsorgungshöfe der Stadt Bern nehmen kein asbesthaltiges Material an. Es muss zu Entsorgungsunternehmen mit passender Bewilligung.
So geht es weiter
Analyse klären, Firma prüfen, Offerten vergleichen. Adressen ändern sich: Die aktuelle Liste der Stellen führt das Forum Asbest Schweiz, siehe Quellen.
Quellen
- Kanton Bern: Baugesuchsformular Asbest
- Kanton Bern: Bauabfälle und Recyclingbaustoffe
- Stadt Bern: Entsorgungs-ABC, Asbest
- Forum Asbest Schweiz: Auskunftsstellen
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.