Kurz gesagt: Basel-Stadt und Baselland verlangen laut Merkblatt der Umweltämter ausser bei Bagatellfällen immer eine Bauschadstoffdiagnostik. Im Baselbiet gehört zudem die Selbstdeklaration Asbest und PCB unterschrieben zu jedem Baugesuch für einen Umbau. In Basel-Stadt dürfen schwach gebundenen Asbest nur von der Suva anerkannte Firmen entfernen.
Baselland
- Selbstdeklaration: Bei allen Umbauten und bei Neubauten, die einen Abbruch erfordern, unterschrieben mit dem Baugesuch. Bausubstanz bis 1990: Abklärungen sind zwingend.
- Entsorgungskonzept: Laut Kanton nötig bei mehr als 200 m³ Bauabfällen oder wenn sie durch Schadstoffe, vor allem Asbest, belastet sein könnten. Es wird mit dem Baugesuch eingereicht.
- Auskunft: Das Amt für Umweltschutz und Energie in Liestal.
Basel-Stadt
- Schwach gebunden (zum Beispiel Akustikdeckenplatten, Rohrisolationen): Nur von der Suva anerkannte Firmen entfernen und entsorgen.
- Fest gebunden (zum Beispiel Fassadenplatten, Dachschiefer): Laut Kanton ist eine private Abgabe bei bestimmten Recyclinghöfen möglich, verpackt in einem Plastiksack mit dem Hinweis «Achtung Asbest». Nicht brechen, sägen, bohren oder schleifen. Das Abfall-ABC nennt die Stellen.
- Verdacht: Vor Umbau oder Abbruch von einer Diagnostikfirma prüfen lassen.
So geht es weiter
Analyse klären, Firma prüfen, Offerten vergleichen. Adressen ändern sich: Die aktuelle Liste der Stellen führt das Forum Asbest Schweiz, siehe Quellen.
Quellen
- Umweltämter, Kanton Aargau: Merkblatt Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept (Dezember 2023)
- Kanton Basel-Landschaft: Selbstdeklaration Asbest und PCB
- Kanton Basel-Landschaft: Bauabfälle
- Kanton Basel-Stadt: Abfall-ABC, Asbest
- Forum Asbest Schweiz: Auskunftsstellen
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.