Kurz gesagt: Im Aargau prüft die Gemeinde die Unterlagen zur Schadstoffermittlung und zum Entsorgungskonzept im Baubewilligungsverfahren. Bei Rückbauten an Gebäuden von vor 1990 ist die Ermittlung vorgesehen. Über 200 m³ Rückbaumaterial macht sie eine Bauschadstoffdiagnostikerin oder ein Diagnostiker, darunter genügt eine vereinfachte Selbstdeklaration.
Was das Baugesuch verlangt
- Ermittlungspflicht: Bei Schadstoffverdacht können die nötigen Angaben nur nach einer Untersuchung gemacht werden.
- Über 200 m³ Rückbaumaterial: Ermittlung durch Bauschadstoffdiagnostik, zum Beispiel aus der Liste des Verbands FACH.
- Unter 200 m³: Vereinfachte Selbstdeklaration mit Checkliste, ausgefüllt durch eine bausachverständige Person wie Architekt oder Baumeister.
- Entsorgungsnachweis: Auf Verlangen der Behörde weisen Sie nach dem Bau nach, dass die Abfälle vorschriftsgemäss entsorgt wurden, etwa mit Waag- oder Begleitscheinen.
Wer Auskunft gibt
Zuerst die Baubehörde Ihrer Gemeinde. Für den Kanton nennt das Forum Asbest Schweiz das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
So geht es weiter
Analyse klären, Firma prüfen, Offerten vergleichen. Adressen ändern sich: Die aktuelle Liste der Stellen führt das Forum Asbest Schweiz, siehe Quellen.
Quellen
- Umweltämter, Kanton Aargau: Merkblatt Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept (Dezember 2023)
- Kanton Aargau: Bauabfälle
- Forum Asbest Schweiz: Auskunftsstellen
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.