Kurz gesagt: Die Firma meldet die Sanierung spätestens 14 Tage vor Beginn der Suva und reicht Arbeitsplan und Schadstoffgutachten ein. Bei erheblicher Faserfreisetzung wird die Zone erst nach Schlussreinigung, unabhängiger Kontrolle und Freimessung freigegeben. Die Abfälle werden nach den Vorschriften entsorgt.

Die Schritte
- Abklärung: Analyse oder Gutachten zeigt, was wo verbaut ist.
- Offerte und Auftrag: Bei erheblicher Faserfreisetzung nur an eine von der Suva anerkannte Firma.
- Meldung: Die Firma meldet spätestens 14 Tage vor Beginn online bei der Suva, mit Arbeitsplan und Schadstoffgutachten.
- Sanierung: Schutzmassnahmen nach Arbeitsplan.
- Freigabe: Schlussreinigung, unabhängige Kontrolle und Freimessung.
- Entsorgung: Nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften.
Wofür Sie als Bauherrschaft sorgen
- Vor dem Umbau klären, ob Material betroffen ist
- Mieterinnen und Mieter zeitnah und offen informieren
- Im Baugesuch Angaben zu Art, Menge und Entsorgung der Abfälle machen, wenn Asbest zu erwarten ist
- Termine so legen, dass die 14 Tage Meldefrist Platz haben
Ausnahmen von der Frist
Die Suva nennt unter anderem nicht erkennbare Notfälle durch höhere Gewalt, unerwartet auftretenden Asbest mit unmittelbarer Gefährdung und Arbeiten von geringem Umfang, die in einem Arbeitsgang erledigt werden können. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, beurteilt die Fachfirma. Wir bieten keinen Notdienst an.
Darf ich selbst sanieren?
Das Forum Asbest rät: Asbesthaltige Materialien gehören in die Hände spezialisierter Unternehmen. Arbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung sind anerkannten Firmen vorbehalten.
Quellen
- Suva: Asbestsanierungen melden
- Suva und BAG: Asbest, Checkliste für Hauseigentümer:innen
- Forum Asbest Schweiz: Heimwerker:innen (Privat)
- Suva: Liste der anerkannten Asbestsanierungsunternehmen
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.